Produktleiste

IT-Haftpflichtversicherung

Prüfung Ihrer Verträge

IT-Vorsorge

Weitere Produkte

Informationen

Warum benötige ich eine IT-Haftpflichtversicherung?

Was ist eine IT-Haft-
pflichtversicherung?

Warum IT-Haftpflicht-
versicherung.de?

Checkliste

Schadenbeispiele

Presse

Download-Bereich

Experten-Meinung



Durch die neuen
Sonderkonditio-
nen konnte ich meinen Beitrag um 28% senken.

Michael A. - IT-Experte
Das Versicherungsportal der IT-Branche

Sie sind hier: > Startseite  > Hilfe  > FAQ

Hilfe - Frequently Asked Questions (FAQ)

1. Warum Zahlung mit Abbuchungsauftrag?
2. Wie muss ich mich nach den Versicherungsbedingungen verhalten?
3. Bin ich im Ausland versichert?
4. Wann muss ich einen möglichen Schaden melden?
5. Wer liefert den Versicherungsschutz und wie kann IT-Haftpflichtversicherung.de
marktführend sein?
6. Bin ich versichert wenn ich Aufträge von ausländischen Unternehmen annehme?
7. Kann ich die Höhe des Versicherungsschutzes verändern?
8. Bin ich versichert, wenn der Schaden durch einen Mitarbeiter oder einen Freelancer
verursacht wird?
9. Wie melde ich einen Schaden?
10. Kann ich einen Schaden melden auch wenn mein Kunde noch keinen Schaden
bei mir geltend gemacht hat?
11. Wie kann ich den Vertrag ändern oder kündigen?
12. Muss ich den Vertrag jährlich verlängern?
13. Bin ich für Tätigkeiten versichert, welche ich vor Vertragsabschluss ausgeführt habe?
14. Kann ich die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung auch nur für ein Projekt
nehmen?




1. Warum Zahlung mit Abbuchungsauftrag?



Uns Ziel ist es, Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz zu dem kostengünstigsten Preis zu ermöglichen.

Durch das Abbuchungsverfahren kann das Versicherungsunternehmen und wir kosteneffizient arbeiten, hierdurch ist der Preis für unsere Kunden geringer.

Durch den Abbuchungsauftrag besteht nach dem Online-Abschluss sofortiger Versicherungsschutz.

Der Abbuchungsauftrag stellt sicher, dass der Versicherungsschutz nicht unterbrochen wird. In der Praxis besteht oftmals ohne Abbuchungsauftrag kein Versicherungsschutz, da eine Rechnung nicht oder zu spät bezahlt wird.



2. Wie muss ich mich nach den Versicherungsbedingungen verhalten?



Schadenfall:

a. Informieren immer zuerst das Versicherungsunternehmen

b. Versuchen Sie nie einen Schaden selbst zu regulieren, sondern stimmen Sie sich
immer mit dem Versicherungsunternehmen ab.

c. Gestehen Sie gegenüber dem Geschädigten nicht, auch nicht teilweise Ihre Schuld ein.

d. Teilen Sie dem Geschädigten nicht mit, dass Sie eine Vermögensschaden-Haftpflicht-
versicherung haben, es sei denn Sie haben es Ihrem Kunden schon früher einmal
mitgeteilt (z.B. bei Vertragsverhandlungen).

e. Sie haben im Schadenfall die Verpflichtung einen Schaden abzuwenden oder zu mindern.
Sie müssen angemessene Schritte einleiten um den Schaden so gering wie möglich zu
halten oder zu korrigieren.


Vor und nach Vertragsabschluss:

a. Sie müssen gewährleisten, dass Ihre Angaben
bei Vertragsabschluss richtig sind.

b. Stellen Sie bei Verträgen mit Ihren Kunden sicher, dass keine Haftungsbestandteile,
finanzielle Verpflichtungen oder Sorgfaltspflichten enthalten sind, die über das normale
Maß hinausgehen

c. Beschränken Sie in Verträgen mit Ihren Kunden Schäden durch Verkaufsverluste,
Umsatz, Gewinn, Software, Daten oder Folgeschäden so weit wie möglich.

d. Stellen Sie sicher, dass Sie Sicherungskopien, Back-up-Kopien von Daten und
Software haben.

e. Fertigen Sie in regelmäßigen Abständen entsprechendeSicherungskopien und Back-up-
Kopien von Daten und Software an.



3. Bin ich im Ausland versichert?


Die Hiscox Net-IT Versicherung gilt weltweit.



4. Wann muss ich einen möglichen Schaden melden?


Sie müssen einen (möglichen) Schaden unverzüglich melden, nachdem Sie von diesem Kenntnis erlangt haben.

Eine verspätete Meldung kann einen Leistungsausschluss oder eine verminderte Leistung zur Folge haben.

Es ist für das Versicherungsunternehmen wichtig, so schnell wie möglich bei einem Schaden zu reagieren. Hierdurch werden Sie unterstützt und es lässt sich unter Umständen ein Schaden abwenden oder minimieren.

Sie sollten uns über Beschwerden informieren, bei welchen die Gefahr besteht, dass Sie diese nicht selbst lösen. Auch wenn Sich Beschwerden bei einem Projekt häufen oder ein Kunde die Zahlung wegen einer Beschwerde einstellt.



5. Wer liefert den Versicherungsschutz und wie kann IT-Haftpflichtversicherung.de marktführend sein?


Nach einem ausführlichen Marktvergleich haben wir festgestellt, dass der Leistungsumfang von Hiscox marktführend ist. Gleichzeitig war auch der Preis sehr gut.

Durch die Fokussierung von IT-Hafptflichtversicherung.de auf den Bereich konnten wir für unsere Kunden einen günstigeren Preis und umfangreichere Leistungen mit Hiscox verhandeln. Hiervon profitieren unsere Kunden und Neukunden.

Der empfohlene Vertrag ist von der Hiscox Versicherung. Hiscox ist eine aus England stammende Versicherung mit einer Niederlassung in Deutschland - München.

Hiscox hat sehr viel Erfahrung im Bereich Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, insbesondere im IT-Bereich.



6. Bin ich versichert wenn ich Aufträge von ausländischen Unternehmen annehme?


Sie sind immer versichert, wenn Sie Aufträge in Deutschland ausführen, auch wenn Ihr Auftraggeber nicht aus Deutschland ist.

Wichtig ist jedoch hierbei, dass Deutschland als Gerichtsstand vereinbart wird.



7. Kann ich die Höhe des Versicherungsschutzes verändern?


Sie können die Höhe Ihres Versicherungsschutzes jederzeit verändern.



8. Bin ich versichert, wenn der Schaden durch einen Mitarbeiter oder einen Freelancer verursacht wird?


Ja, Schäden die durch Ihre Mitarbeiter oder Freelancer verursacht werden,
sofern Sie unter Ihrer Aufsicht tätig sind.



9. Wie melde ich einen Schaden?


Sie müssen einen Schaden unverzüglich melden.


IT-Haftpflichtversicherung.de:

IT-Haftpflichtversicherung.de GmbH
Maximilianstr. 43
80538 München

Telefon: 089/550 648 - 0
Telefax: 089/550 648 - 55


Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen und bei der Abwicklung Ihres Schadens. Nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular.



10. Kann ich einen Schaden melden auch wenn mein Kunde noch keinen Schaden bei mir geltend gemacht hat?


Ja, es ist wesentlich besser einen Schaden gemeinsam mit der Unterstützung von Hiscox zu lösen, als abzuwarten. Das verhindert in der Regel Rechtsstreitigkeiten und Sie behalten einen guten Ruf bei Ihrem Kunden.

Sie sollten den Schaden unverzüglich melden, sobald Sie von dem Schaden Kenntnis erlangen.



11. Wie kann ich den Vertrag ändern oder kündigen?


Sprechen Sie mit uns in beiden Fällen. Wir suchen mit Ihnen gemeinsam eine Lösung, verändern den Vertrag oder heben diesen für Sie auf. Für Sie entstehen hierdurch keine Kosten.

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf des Vertrages.

Sie sollten hierbei bedenken, dass Sie nach Vertragsbeendigung keinen Schaden mehr geltend machen können.



12. Muss ich den Vertrag jährlich verlängern?


Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern er nicht gekündigt wird.

Hierdurch müssen Sie sich keine Gedanken machen, ob der Versicherungsvertrag noch besteht oder nicht. Solange der Beitrag bezahlt ist, bzw. eine Abbuchung von Ihrem Konto möglich ist sind Sie versichert.

Sie erhalten jährlich zum Zeitpunkt der Verlängerung automatisch eine neue Rechnung.

Zusammen mit der Rechnung erhalten Sie einen Prämienregulierungsbogen. Hiermit teilen Sie uns jährlich mit, wie sich Ihr Umsatz entwickelt hat, bzw. ob sich Ihr Tätigkeitsfeld verändert hat.



13. Bin ich für Tätigkeiten versichert, welche ich vor Vertragsabschluss ausgeführt habe?


Nein, normalerweise gilt die Versicherung nur für Tätigkeiten, die Sie nach Vertragsabschluss ausführen.

Sollten Sie auch für vergangene Aufträge Versicherungsschutz wünschen, so kontaktieren Sie uns bitte direkt. Wir besprechen das mit Ihnen und versuchen eine Lösung für Sie zu finden.

Grundsätzlich kann der Beginn in die Vergangenheit gelegt werden, bereits eingetretene Schäden sind natürlich nicht versicherbar.



14. Kann ich die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung auch nur für ein Projekt nehmen?


Ja, Versicherungsschutz besteht jedoch dann nur für den Zeitraum der Vertragslaufzeit.

In der Praxis treten Schäden oft erheblich nach Beendigung von Aufträgen ein. Wenn die Versicherung vor Eintritt des Schadens beendet wurde besteht kein Versicherungsschutz.

Aus diesem Grund sollte es Ihr Ziel sein durchgehend versichert zu sein.




FAQs

Gibt es Schadenbeispiele?

Wer braucht eine IT-Haftpflichtversicherung?

Warum Sie IT-Haftpflichtversicherung.de wählen sollten



Online-Berechnung

Unser Online-Rechner
bietet Ihnen einen ganz
persönlichen Überblick:

Cebit 09 - Live



Service Center

Hilfethemen

Vor dem Kauf

Während des Kaufs

Nach dem Kauf

FAQ

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns
an, wir beraten
Sie gerne.


Tel: 089 / 55 064 80

Kontakt per E-Mail

Über uns

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Hilfe

© 2012  IT-Haftpflichtversicherung.de